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Mittwoch, September 25, 2013

Argumente für den gesetzlichen Mindestlohn

Im ZEIT-Artikel unter dem Titel "Risiko Mindestlohn" machen sich zwei Journalisten Gedanken, was gegen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns spreche, aber es gelingt ihnen weder eine wirtschaftliche noch eine soziale Argumentation.
Zunächst wäre zu klären, ob unter Mindestlohn eine bloße Lohnuntergrenze zu verstehen ist oder an diese Lohnuntergrenze der Anspruch zu stellen ist, dass der Stundenlohn bei Vollzeitbeschäftigung für den Lebensunterhalt auszureichen hat.
Letzteres ist aus wirtschaftswissenschaftlicher Perspektive die zutreffende Definition, denn Wirtschaft bedeutet, dass Wirtschaftsbetriebe und Erwerbsarbeit keine Hobbyveranstaltungen sind, sondern zumindest die Eigenkosten von Betrieb und Arbeit zu decken gewährleisten.
Wenn also bspw. ein Frisiersalon mit Stundenlöhnen i.H.v. 3,50 € betrieben wird, dann erfüllt er die betriebswirtschaftlichen Anforderungen nicht und sollte tunlichst nur Personal beschäftigen, das solchen Stundenlohn nicht zum Lebensunterhalt braucht, weil es keine vernünftige Veranlassung gibt, die billige Haargestaltung aus Gemeinkassen zu subventionieren.
Eine öffentliche Bezuschussung zu Lebenshaltungskosten bei Unterschreitung von Mindestlöhnen sollte nur dann zulässig sein, wenn es um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen oder befristet um qualifizierende Wiedereingliederungsmaßnahmen oder gleichfalls befristet gemeinnützige Arbeit geht.

Donnerstag, März 28, 2013

Kritik am Minijob-Konzept der GRÜNEN

Die GRÜNEN wollen Minijobs auf 100 € begrenzen. Nur für den haushaltsnahen Bereich solle das System erhalten bleiben. Auch die GRÜNEN diskutierten ihren "Vorstoß" mal wieder nicht öffentlich, sondern offenbar bloß aus der begrenzten Perspektive von Parteifunktionären, die sich an billiges Putzpersonal gewöhnt haben und sich am "einfachen Meldeverfahren" erfreuen.

Die 100-Euro-Grenze dürfte allerdings genügen, um bspw. das Geschäftsmodell vieler Supermarktketten zu ändern, die statt fester Anstellungen auf Minijobs umgestiegen sind.

Der "Vorstoß" verkennt indes die Erforderlichkeit eines übertariflichen Mindestlohnes für Minijobs und das Schwarzarbeitsrisiko, das sich durch Unterschlagung der vollen Stundenzahl ergibt - mit weiteren Missbrauchsfolgen, wenn bspw. ein Minijobber verunfallt und dann trotzdem versichert ist, weil niemandem nachvollziehen kann, ob der Unfall in angemeldeten oder nicht gemeldeten Arbeitszeiten passierte, zumal die Nachmeldung zulässig ist.

Das gesamte Minijob-System ist unstimmig, weil einfach nicht auf die Praxis geschaut wird. Die "Studie" der Bundesregierung beschäftigt sich nur mit der dürftigen Statistik von JobCentern, die durch Missbrauchspraxen weitgehend verzerrt ist, desgleichen die Interpretation.

Eckpunkte eines vernünftigen Minijobssystems müssten sein:
1. Höherbezahlung von Minijobs (z.B. 25%) im Vergleich zur Festanstellung, um eben die Festanstellung zu fördern, Lohndumping zu begrenzen und um entfallende Urlaubsansprüche und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall abzugelten.
2. Ein unkompliziertes Vorab-Meldesystem bspw. via Internet für die Arbeitszeiten, Tätigkeiten und Vergütung, um die Schwarzarbeit einzudämmen.
3. In Fällen der "Nachmeldung" verdoppelte Abgabenhöhe.
4. ... weitere Eckpunkte

So wie das Minijob-System bislang "funktioniert", ist es jedenfalls eher komplett zu kippen als zu erhalten, denn man kommt sich als Gelegenheitsarbeitgeber von Minijobbern geradezu "bescheuert" vor, wenn man weiß, wie leicht + unverfolgbar der Missbrauch ist und sich trotzdem gesetzeskonform verhält, woran sich dann der Minijobber stört.

Montag, März 18, 2013

Minijob-Recht reformieren

Was mag die "Studie" gekostet haben? Die Bundesregierung fand per "Studie" heraus, wozu jeder Blick in die Minijob-Anzeigen oder "Jobcenter"-Akten genügen würde, dass es in diesem Bereich die ungeheuerlichste Ausbeutung gibt, wenn man vom Schwarzarbeitssektor mit "illegalen Einwanderern" absieht.
Dadurch kommen die Minijobs in Verruf, obwohl sie durchaus Sinn machen würden, wenn die Minijob-Stundenlöhne HÖHER als bei regulären Arbeitsverhältnissen wären, denn allein das schafft Kompensation für das Minus an Jobsicherheit und sorgt dafür, dass die Betriebe weniger Menschen in "Minijobs" abdrängen.
Minijobs abzuschaffen, wäre unsinnig, denn wenn sich Auftragnehmer und Auftraggeber für kleinere Aufgaben direkt finden, dann braucht es keine mitverdienenden "Arbeitgeber" dazwischen.
Ein Riesenproblem allerdings ist, dass die Minijob-Beteiligten nicht gemeinsam den Staat betuppen, indem sie weniger Arbeitsstunden angeben als tatsächlich geleistet wurden. Solchem Zusammenwirken kann aber begegnet werden, indem für Minijobs eine gänzlich andere Regelung käme: Der Minijobgeber (z.B. wer einen "Putzteufel" für die Wohnung beauftragt) müsste die kompletten Minijobkosten steuerlich in Abzug bringen dürfen. Sowie dadurch dem Minijobgeber mehr Vorteil ist als die Kosten aus den Minijobgeber-Anteilen, wäre "spontan" weniger Schwarzarbeit.

Dienstag, Dezember 11, 2012

Zur Anhebung der MiniJob-Grenze auf 450 €

Seit 2003 unverändert ist die Anhebung der Minijob-Grenze von 400 auf 450 € pro Monat ab 1.1.2013 in Anbetracht der Kostensteigerungen überfällig und richtig, aber hätte mit einer Mindestlohnvorschrift kombiniert werden müssen, ansonsten geraten reguläre Arbeitsverhältnisse noch mehr unter Druck der Minijob-Mogelei.

Das Prinzip muss lauten: Minijobs, Nebenverdienste und "Zeitarbeit" dürfen nicht kostengünstiger sein als das Stammpersonal, ansonsten führt es zu Lohndumping und "Aufstockung" zulasten der Allgemeinheit.

Sonntag, Mai 01, 2011

GRÜNE: "KEINE AUSFLÜCHTE BEIM MINDESTLOHN"

Zum 1. Mai und den Forderungen nach Mindestlöhnen erklärt Cem Özdemir, Bundesvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

"Der grün-rote Koalitionsvertrag ist die passgenaue Grundlage, um den Politikwechsel, den die Menschen in Baden-Württemberg gewählt haben, in den kommenden fünf Jahren verlässlich, besonnen und zukunftsorientiert mit Leben zu füllen. Damit kann ein neues Kapitel für Baden-Württemberg und die Bundesrepublik beginnen. Ein Kapitel, das ökonomisch in die Zukunft weist, das integriert statt spaltet und eine ökologisch-soziale Wende einleitet. Winfried Kretschmann wird mit seiner Persönlichkeit für einen Regierungsstil sorgen, der auf Teilhabe setzt, auf Verbindlichkeit und Transparenz.

Grün-Rot macht es sich zur Aufgabe, die Erneuerbaren Energien konsequent zu fördern. Als bisheriges Schlusslicht bei der Nutzung der Windenergie ist der Ausbau dringend notwendig. Weniger als ein Prozent des Stroms wird in Baden-Württemberg über die bislang von Schwarz-Gelb ausgebremste Zukunftstechnologie gewonnen. Im Dialog mit der Automobil-Industrie gilt es, die Mobilität der Zukunft zu entwickeln und die richtigen Rahmenbedingungen für die Entwicklung grüner Automobilkonzepte und Antriebstechnologien zu setzen. Das Ziel ist es, die Wertschöpfung insgesamt unweltfreundlicher, effizienter und ressourcensparender zu gestalten. Das nutzt nicht nur dem Klima, sondern macht Baden-Württemberg mit seinen zahlreichen mittelständischen Unternehmen zu einem europäischen Vorreiter und schafft die Arbeitsplätze der Zukunft.

Schwarz-Gelb hat in Baden-Württemberg das ungerechteste Bildungssystem Deutschlands hinterlassen, in dem die soziale Herkunft die Chancen der Kinder bestimmt. Grün-Rot wird das ändern. Die konsequente Realisierung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz bis spätestens 2013, die Verankerung der Ganztagsschule als Regelschule, die Schaffung von 1.500 zusätzlichen Lehrerstellen und die Möglichkeit einer Gemeinschaftsschule auf Antrag der Kommunen machen das Bildungssystem in Baden-Württemberg sowohl leistungsfähiger als auch gerechter. Dazu werden auch die Abschaffung der Studiengebühren und die Erhöhung der Zahl der Studienplätze beitragen.“