Mittwoch, September 25, 2013

Argumente für den gesetzlichen Mindestlohn

Im ZEIT-Artikel unter dem Titel "Risiko Mindestlohn" machen sich zwei Journalisten Gedanken, was gegen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns spreche, aber es gelingt ihnen weder eine wirtschaftliche noch eine soziale Argumentation.
Zunächst wäre zu klären, ob unter Mindestlohn eine bloße Lohnuntergrenze zu verstehen ist oder an diese Lohnuntergrenze der Anspruch zu stellen ist, dass der Stundenlohn bei Vollzeitbeschäftigung für den Lebensunterhalt auszureichen hat.
Letzteres ist aus wirtschaftswissenschaftlicher Perspektive die zutreffende Definition, denn Wirtschaft bedeutet, dass Wirtschaftsbetriebe und Erwerbsarbeit keine Hobbyveranstaltungen sind, sondern zumindest die Eigenkosten von Betrieb und Arbeit zu decken gewährleisten.
Wenn also bspw. ein Frisiersalon mit Stundenlöhnen i.H.v. 3,50 € betrieben wird, dann erfüllt er die betriebswirtschaftlichen Anforderungen nicht und sollte tunlichst nur Personal beschäftigen, das solchen Stundenlohn nicht zum Lebensunterhalt braucht, weil es keine vernünftige Veranlassung gibt, die billige Haargestaltung aus Gemeinkassen zu subventionieren.
Eine öffentliche Bezuschussung zu Lebenshaltungskosten bei Unterschreitung von Mindestlöhnen sollte nur dann zulässig sein, wenn es um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen oder befristet um qualifizierende Wiedereingliederungsmaßnahmen oder gleichfalls befristet gemeinnützige Arbeit geht.

Donnerstag, März 28, 2013

Kritik am Minijob-Konzept der GRÜNEN

Die GRÜNEN wollen Minijobs auf 100 € begrenzen. Nur für den haushaltsnahen Bereich solle das System erhalten bleiben. Auch die GRÜNEN diskutierten ihren "Vorstoß" mal wieder nicht öffentlich, sondern offenbar bloß aus der begrenzten Perspektive von Parteifunktionären, die sich an billiges Putzpersonal gewöhnt haben und sich am "einfachen Meldeverfahren" erfreuen.

Die 100-Euro-Grenze dürfte allerdings genügen, um bspw. das Geschäftsmodell vieler Supermarktketten zu ändern, die statt fester Anstellungen auf Minijobs umgestiegen sind.

Der "Vorstoß" verkennt indes die Erforderlichkeit eines übertariflichen Mindestlohnes für Minijobs und das Schwarzarbeitsrisiko, das sich durch Unterschlagung der vollen Stundenzahl ergibt - mit weiteren Missbrauchsfolgen, wenn bspw. ein Minijobber verunfallt und dann trotzdem versichert ist, weil niemandem nachvollziehen kann, ob der Unfall in angemeldeten oder nicht gemeldeten Arbeitszeiten passierte, zumal die Nachmeldung zulässig ist.

Das gesamte Minijob-System ist unstimmig, weil einfach nicht auf die Praxis geschaut wird. Die "Studie" der Bundesregierung beschäftigt sich nur mit der dürftigen Statistik von JobCentern, die durch Missbrauchspraxen weitgehend verzerrt ist, desgleichen die Interpretation.

Eckpunkte eines vernünftigen Minijobssystems müssten sein:
1. Höherbezahlung von Minijobs (z.B. 25%) im Vergleich zur Festanstellung, um eben die Festanstellung zu fördern, Lohndumping zu begrenzen und um entfallende Urlaubsansprüche und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall abzugelten.
2. Ein unkompliziertes Vorab-Meldesystem bspw. via Internet für die Arbeitszeiten, Tätigkeiten und Vergütung, um die Schwarzarbeit einzudämmen.
3. In Fällen der "Nachmeldung" verdoppelte Abgabenhöhe.
4. ... weitere Eckpunkte

So wie das Minijob-System bislang "funktioniert", ist es jedenfalls eher komplett zu kippen als zu erhalten, denn man kommt sich als Gelegenheitsarbeitgeber von Minijobbern geradezu "bescheuert" vor, wenn man weiß, wie leicht + unverfolgbar der Missbrauch ist und sich trotzdem gesetzeskonform verhält, woran sich dann der Minijobber stört.

Montag, März 18, 2013

Minijob-Recht reformieren

Was mag die "Studie" gekostet haben? Die Bundesregierung fand per "Studie" heraus, wozu jeder Blick in die Minijob-Anzeigen oder "Jobcenter"-Akten genügen würde, dass es in diesem Bereich die ungeheuerlichste Ausbeutung gibt, wenn man vom Schwarzarbeitssektor mit "illegalen Einwanderern" absieht.
Dadurch kommen die Minijobs in Verruf, obwohl sie durchaus Sinn machen würden, wenn die Minijob-Stundenlöhne HÖHER als bei regulären Arbeitsverhältnissen wären, denn allein das schafft Kompensation für das Minus an Jobsicherheit und sorgt dafür, dass die Betriebe weniger Menschen in "Minijobs" abdrängen.
Minijobs abzuschaffen, wäre unsinnig, denn wenn sich Auftragnehmer und Auftraggeber für kleinere Aufgaben direkt finden, dann braucht es keine mitverdienenden "Arbeitgeber" dazwischen.
Ein Riesenproblem allerdings ist, dass die Minijob-Beteiligten nicht gemeinsam den Staat betuppen, indem sie weniger Arbeitsstunden angeben als tatsächlich geleistet wurden. Solchem Zusammenwirken kann aber begegnet werden, indem für Minijobs eine gänzlich andere Regelung käme: Der Minijobgeber (z.B. wer einen "Putzteufel" für die Wohnung beauftragt) müsste die kompletten Minijobkosten steuerlich in Abzug bringen dürfen. Sowie dadurch dem Minijobgeber mehr Vorteil ist als die Kosten aus den Minijobgeber-Anteilen, wäre "spontan" weniger Schwarzarbeit.

Donnerstag, Januar 31, 2013

3 Mio. Arbeitslose

Die Arbeitslosigkeit überstieg im Januar 2013 erstmals seit März 2011 die Drei-Millionen-Marke. Somit sei die Arbeitslosenquote ggü. Dezember 2012 um 0,7 Prozent auf 7,4 Prozent gestiegen. - Seit gut einer Woche wird der "Stress am Arbeitsplatz" debattiert. - Eine gesetzliche Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit könnte beide Probleme zu verkleinern helfen.

Dienstag, Dezember 11, 2012

Zur Anhebung der MiniJob-Grenze auf 450 €

Seit 2003 unverändert ist die Anhebung der Minijob-Grenze von 400 auf 450 € pro Monat ab 1.1.2013 in Anbetracht der Kostensteigerungen überfällig und richtig, aber hätte mit einer Mindestlohnvorschrift kombiniert werden müssen, ansonsten geraten reguläre Arbeitsverhältnisse noch mehr unter Druck der Minijob-Mogelei.

Das Prinzip muss lauten: Minijobs, Nebenverdienste und "Zeitarbeit" dürfen nicht kostengünstiger sein als das Stammpersonal, ansonsten führt es zu Lohndumping und "Aufstockung" zulasten der Allgemeinheit.

Sonntag, Mai 01, 2011

DGB: 423.000 Menschen demonstrieren am Tag der Arbeit

Am heutigen 1.Mai haben sich 423.000 Menschen an Veranstaltungen und Kundgebungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes unter dem Motto: DAS IST DAS MINDESTE! Faire Löhne, gute Arbeit, soziale Sicherheit beteiligt.

„Die TeilnehmerInnen-Zahl liegt deutlich über unseren Erwartungen, vor allem angesichts des bundesweiten Endes der Osterferien und des ‚Weißen Sonntags’. Dies ist ein deutliches Signal an die Bundesregierung, ihre unsoziale, ungerechte Politik zu ändern und ihre Blockadehaltung in Sachen gesetzlichem Mindestlohn aufzugeben. Faire Löhne, gute Arbeit, soziale Sicherheit, das ist das Mindeste, was die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land erwarten, brauchen, ja immer wieder erkämpfen müssen. Ich möchte mich bei allen Beteiligten, besondern auch den vielen Ehrenamtlichen der Kreis- und Ortverbände für diesen gelungenen 1.Mai herzlich bedanken“, sagte Michael Sommer, DGB-Vorsitzender. Presseerklärung DGB.de

1. Mai 2011: DGB fordert energiepolitischen Paradigmenwechsel

Hexel: Energieumstieg Chance für Lebensqualität und neue Arbeitsplätze

Einen radikalen Paradigmenwechsel in der Energiepolitik hat DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel zum Tag der Arbeit in Wolfsburg gefordert. Der Umstieg auf alternative Energien und der Abschied von der Atomindustrie seien nach der Reaktorhavarie im japanischen Fukuschima dringend geboten. Er biete auch die einmalige Chance, die Lebensqualität aller Menschen zu erhöhen. So könne die deutsche Industrie mit neuen Produkten Märkte nachhaltig erschließen und neue Arbeitsplätze schaffen. Der Energiesektor brauche jetzt auch neue Eigentumsformen und eine demokratische Architektur der benötigten Stromnetze, um die Bevölkerung aktiv einzubeziehen und die Finanzierung am Gemeinwohl, nicht am Profit zu orientieren.

„Regenerative Energien machen ebenso wie Kohle und Gas den Menschen keine Angst, weil sie beherrschbar sind. Von der Bundesregierung fordern wir jetzt Mut und Entschlossenheit den Atomausstieg zu beschleunigen. Die deutsche Industrie und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sollen das Jammern über angeblich zu hohe Kosten lassen. Der Energieumstieg ist technologisch machbar und auch finanzierbar. Wer für die spekulativen Schuldenberge der Banken gigantische Mengen Geld auftreiben konnte, wird dies für einen Umstieg der Energieproduktion erst recht können. Neue Energie-Genossenschaften, mehr kommunale Energieerzeuger, eine neue Architektur des Stromnetzes als öffentliches, demokratisch kontrolliertes Gut sind Hebel für die Zukunft“, sagte Hexel in seiner Rede zum 1. Mai weiter.

Er rief dazu auf, vorrangig Energie einzusparen und nicht zu verschwenden, riet zu einer Politik der Gerechtigkeit und Mäßigung und warf der CDU/CSU/FDP-Bundesregierung vor, nicht genug zu tun, um Chancengleichheit herzustellen, Privilegien abzubauen, gesetzliche Mindestlöhne einzuführen und für das Gemeinwohl zu sorgen. Es sei ein Skandal, dass 1,5 Millionen junge Menschen keinen Berufsabschluss hätten und zum Teil vergeblich auf einen Ausbildungsplatz hofften, während sich Manager nach wie vor Millionenvergütungen genehmigen und die wirklich Wohlhabenden nur eine vergleichsweise geringe Steuerlast tragen müssen. Eine gerechte Gesellschaft müsse die gemeinsam erwirtschaften Güter anders verteilen und neue Maßstäbe für Wohlstand und Lebensqualität entwickeln.

>> DGB-Presseerklärung
>> Diskussion

GRÜNE: "KEINE AUSFLÜCHTE BEIM MINDESTLOHN"

Zum 1. Mai und den Forderungen nach Mindestlöhnen erklärt Cem Özdemir, Bundesvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

"Der grün-rote Koalitionsvertrag ist die passgenaue Grundlage, um den Politikwechsel, den die Menschen in Baden-Württemberg gewählt haben, in den kommenden fünf Jahren verlässlich, besonnen und zukunftsorientiert mit Leben zu füllen. Damit kann ein neues Kapitel für Baden-Württemberg und die Bundesrepublik beginnen. Ein Kapitel, das ökonomisch in die Zukunft weist, das integriert statt spaltet und eine ökologisch-soziale Wende einleitet. Winfried Kretschmann wird mit seiner Persönlichkeit für einen Regierungsstil sorgen, der auf Teilhabe setzt, auf Verbindlichkeit und Transparenz.

Grün-Rot macht es sich zur Aufgabe, die Erneuerbaren Energien konsequent zu fördern. Als bisheriges Schlusslicht bei der Nutzung der Windenergie ist der Ausbau dringend notwendig. Weniger als ein Prozent des Stroms wird in Baden-Württemberg über die bislang von Schwarz-Gelb ausgebremste Zukunftstechnologie gewonnen. Im Dialog mit der Automobil-Industrie gilt es, die Mobilität der Zukunft zu entwickeln und die richtigen Rahmenbedingungen für die Entwicklung grüner Automobilkonzepte und Antriebstechnologien zu setzen. Das Ziel ist es, die Wertschöpfung insgesamt unweltfreundlicher, effizienter und ressourcensparender zu gestalten. Das nutzt nicht nur dem Klima, sondern macht Baden-Württemberg mit seinen zahlreichen mittelständischen Unternehmen zu einem europäischen Vorreiter und schafft die Arbeitsplätze der Zukunft.

Schwarz-Gelb hat in Baden-Württemberg das ungerechteste Bildungssystem Deutschlands hinterlassen, in dem die soziale Herkunft die Chancen der Kinder bestimmt. Grün-Rot wird das ändern. Die konsequente Realisierung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz bis spätestens 2013, die Verankerung der Ganztagsschule als Regelschule, die Schaffung von 1.500 zusätzlichen Lehrerstellen und die Möglichkeit einer Gemeinschaftsschule auf Antrag der Kommunen machen das Bildungssystem in Baden-Württemberg sowohl leistungsfähiger als auch gerechter. Dazu werden auch die Abschaffung der Studiengebühren und die Erhöhung der Zahl der Studienplätze beitragen.“

Sonntag, September 05, 2010

"Restrukturierungsgesetz"

Die Bundesregierung bezeichnet ihr Bankenabgabegesetz nun als "Restrukturierungsgesetz", wird damit einen weiteren Vorsorgetopf schaffen, der jedoch wiederum nur einen Bruchteil des Risikos abdecken kann, aus dem er gespeist werden soll, sonst kommt nämlich gar nicht hinein.

Freitag, Mai 01, 2009

Zum 1. Mai 2009


Eine Gesellschaft, in der immer weniger Menschen immer länger arbeiten sollen, um für immer mehr Menschen ohne Arbeit mitzuarbeiten, ist nicht solidarisch, sondern dämlich organisiert, macht die Arbeitenden krank und die Arbeitslosen ebenfalls. Darum Verteilung der Arbeit durch Arbeitszeitverkürzung und eine Höherbesteuerung bei Überschreitung von gesetzlich kürzern Regelarbeitszeiten, damit sich die Einstellung von Arbeitslosen stärker LOHNT.

Das gesamte Lohnsteuer- und Pflichtversicherungssystem gehört auf das Einkommensteuersystem umgestellt, gerechter, vereinfacht und klarer Progression, die gerade nicht dort ihr oberes Ende haben darf, wo der Reichtum seine Anfänge hat. Die Fristen und Höhe von Sozialleistungen über die ohnehin zu gewährleistende Grundversorgung hinaus soll nach Maßgabe der geleisteten Einkommensteuern bemessen
sein.

redaktion / www.internetjournal.de 20090501

DGB-Aufruf zum 1. Mai 2009:

Gute Arbeit bei fairem Lohn ist ein Grundrecht aller arbeitenden Menschen. Aber die Realität in Deutschland, Europa und der Welt sieht anders aus: Die Finanz- und Wirtschaftskrise bedroht Beschäftigte und ihre Familien. Die Arbeitslosigkeit steigt. Immer mehr Menschen haben Angst um ihren Arbeitsplatz.

Wir Gewerkschaften stemmen uns gegen die Krise. Wir wollen Entlassungen verhindern. Viele Unternehmen und Arbeitgeber haben in den vergangenen Jahren gut verdient. Sie sind jetzt an der Reihe, Solidarität mit ihren Beschäftigten zu zeigen und ihnen etwas für ihre gute Arbeit, die Gewinne erst ermöglicht hat, zurückzugeben. Auch die Politik muss alle Mittel nutzen, um Beschäftigung zu sichern und die Qualifizierung der Kolleginnen und Kollegen zu fördern. Mehr Qualifizierung und Ausbildung helfen, die Krise zu bewältigen und können Arbeitslosigkeit vermeiden. Auch in Krisenzeiten muss die Ausbildung junger Menschen oberste Priorität haben.

Wir Gewerkschaften stellen uns gegen die Krise. Mit Teilhabe und Mitbestimmung. Eine Privatisierung der Gewinne und eine Vergesellschaftung der Verluste darf es nicht geben. Banker, Manager und Spekulanten, die die Krise verursacht haben, müssen in die Pflicht genommen werden. Für uns ist klar: Staatliche Hilfe, wo notwendig, ja – aber nicht zum Nulltarif. Wir zahlen nicht für die, die Tausende von Arbeitsplätzen vernichtet haben, und dabei auch noch absahnen wollen.

Wir Gewerkschaften stellen uns gegen die Krise. Mit guter Arbeit. Dafür wollen wir gutes Geld. Die Krise darf nicht zur Lohndrückerei missbraucht werden.

Für die Gewerkschaften stehen die Menschen vor den Märkten. Deshalb fordern wir eine neue solidarische Ordnung der Wirtschaft und Gesellschaft. Eine Ordnung, die Arbeitsplätze erhält, die Mindestlöhne einführt und sichert. Eine Ordnung für mehr gute Arbeit und ein gutes Leben, eine Ordnung mit mehr Mitbestimmung, Teilhabe und Gleichberechtigung. Wir fordern einen handlungsfähigen Staat, der auch morgen in der Lage ist, seine Aufgaben wahrzunehmen.

Die Politik und die Wirtschaftsideologen, die das blinde Vertrauen in ungeregelte Märkte und radikalen Wettbewerb gefördert haben, sind gescheitert. Das hat jetzt für uns alle katastrophale Folgen – in Deutschland, Europa und der Welt. Deswegen muss die Politik dringend klare Regeln setzen, um nachhaltiges Wirtschaften zu fördern. Wir brauchen eine soziale Marktwirtschaft, die dem Wohl aller Menschen dient und nicht den Reichtum Weniger fördert.

Arbeit für alle bei fairem Lohn bleibt unser Ziel. Denn immer mehr Menschen verdienen trotz Vollzeitarbeit für ein menschenwürdiges Leben zu wenig. Deshalb kämpfen wir heute gegen Lohndumping und die Altersarmut von morgen – die oft besonders Frauen betrifft.

Wir Gewerkschaften stellen uns allen Rassisten, Antisemiten und Nazis entgegen, die den 1. Mai, den Tag der Arbeit, für ihre menschenverachtende Gesinnung missbrauchen wollen. Der DGB wird sich weiter aktiv für eine demokratische, freie und tolerante Gesellschaft einsetzen. Der 1. Mai ist bunt – nicht braun. An die Politik richten wir mehr denn je den dringenden Appell, alles zu tun, um ein NPD-Verbot voranzutreiben und den braunen Sumpf trocken zu legen.

Wir demonstrieren am 1. Mai
  • für den Erhalt von Arbeitsplätzen und eine neue nachhaltige Wirtschaftsordnung
  • für mehr Demokratie und Mitbestimmung in Wirtschaft und Gesellschaft
  • für gute Arbeit für alle bei fairem Lohn.
Deshalb lautet unser Motto am 1. Mai, dem Tag der Arbeit:

ARBEIT FÜR ALLE BEI FAIREM LOHN! - www.DGB.de

Montag, Februar 02, 2009

"Bedingungslosen Grundeinkommen" ?

Zur Zeit macht eine Petition Furore, mit der ein "bedingungsloses Grundeinkommen" gefordert wird (Doku im Forum).
Während sich die Gegner eines "bedingungslosen Grundeinkommens" sorgen, dass ein Recht auf Arbeitsunwilligkeit und Schmarotzertum unrechtens sei, bleibt einzuwenden, dass sich eine zivilisierte Gesellschaft nicht leisten darf/kann, Menschen in Zwangsarbeit zu verpflichten oder verhungern zu lassen, als sei durch die Bürokratie zwischen Arbeitsunwilligkeit, entwürdigenden Stellenangeboten und Chancenlosigkeit allein hoheitlich und nicht aus der Perspektive des Arbeitslosen zu unterscheiden.
Die Frage kann daher nur lauten, in welcher Höhe jedem Bürger, also auch den Arbeitenden, ein "bedingungsloses Grundeinkommen" gewährt werden sollte,
- um einerseits Not auszuschließen und durch eine vernünftige Besteuerung Arbeitsanreize zu erhöhen,
- um andererseits als weiteres Mittel neben den ebenfalls zu fordernden Mindestlöhnen dafür zu sorgen, dass der Arbeitsmarkt um "Stellenangebote" bereinigt wird, die Menschen entwürdigen und die gesamte Gesellschaft schädigen.
-markus rabanus- >> Diskussion

Mittwoch, Dezember 17, 2008

Callcenter einschränken

Politik und Justiz präsentieren sich mit Gesetzen und Urteilen auf Seiten der Verbraucher gegen belästigende Anrufe. So wäre der nächste Schritt, die Drücker-Jobs zumindest aus dem Sortiment der Jobcenter zu nehmen, denn eine Wirkung aus der "Zumutbarkeit" ist der niedrige Lohn, der oft durch amtliche Zuzahlung subventioniert wird. Wäre die "Zumutbarkeit" nicht, müssten die Callcenter und Drücker-Firmen aus eigener Kraft die Arbeitskräfte suchen und besser bezahlen.

Die Lobby der Werbewirtschaft ist stark und droht fortlaufend mit Nachteilen für die Republik, wenn ihr der Datenhandel und die Werbemethoden eingeschränkt würden. Beziffert wird das mit Milliarden, als seien sie der Wirtschaft verloren und nicht bloß nach anderen Kriterien verteilt.

Dreierlei könnte man tun, wenn einem Zeit und Lust danach ist:
1. Überlegen, auf welche Weise man belästigende Drückerfirmen greifbar und belangen kann.
2. Von Arbeitsämtern "Bedrückte" ermutigen, sich gegen solche Jobangebote zu wehren, indem über deren Unwesen aufgeklärt wird.
3. Die Vertreter aller erreichbaren Parteien dazu auffordern, solche Drückerangebote gesetzlich zumindest aus den Jobcentern zu entfernen.

Wenn wir genügend Argumente, Berichte, Urteile gesammelt haben, könnten wir, wie zu anderen Themen, ein Webportal anbieten, das in solchen Telefonaten und sonstigen Gesprächen leicht kommunizierbar ist.
>> Diskussion

Mittwoch, November 07, 2007

Überblick zu Einstiegsgehältern, Einstiegslöhnen usw.

Wie viel verdient ein Chemietechniker? Was bekommt eine Reisebürokauffrau monatlich? Wie hoch ist das Gehalt eines Wirtschaftsingenieurs? Wie ist der Lohn eines Auslieferungsfahrers? Was haben Webmaster/-manager an Einkommen zu erwarten? Wie viel erhält ein Mechatroniker? Was verdient ein Fachinformatiker und wie viel bekommt eine Bankkauffrau?

Antworten darauf gibt die Internetseite www.lohnspiegel.de mit Informationen zu tatsächlich gezahlten Löhnen und Gehältern. Dabei handelt es sich um ein nicht-kommerzielles und kostenfreies Informations-Angebot, das vom WSI-Tarifarchiv in der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. ... (WSI-Presseerklärung)

>> Lohnspiegel.de und >> Frauenlohnspiegel.de

Donnerstag, September 29, 2005

Arbeitslosigkeit September 2005

Presse-Information der Bundesagentur für Arbeit vom 29. September 2005

Die Entwicklung des Arbeitsmarktes im September 2005- Rückgang der Arbeitslosigkeit stärker als im September üblich- Statistische Effekte verzerren diese Entwicklung- Saisonbereinigt weiterhin positive Tendenz„Der Rückgang der Arbeitslosigkeit war im September erfreulicherweise stärker als jahreszeitlich üblich. Das liegt vor allem daran, dass sich weniger Menschen arbeitslos gemeldet haben, nachdem sie ihren Arbeitsplatz verloren. Damit setzt sich der positive Trend der Vormonate fort“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-J. Weise. Arbeitslosenzahl im September: 4.650.000Arbeitslosenquote im September: 11,2 Prozent

Die Statistik der BA bildet im Berichtsmonat September die Arbeitslosigkeit in Deutschland erstmals wieder vollständig ab. Die bisher nur als Schätzwert ermittelte Zahl von ehemaligen Sozialhilfebeziehern in Optionskommunen, die nicht in den IT-Systemen der BA erfasst waren, sind jetzt in die Gesamtarbeitslosenzahlen einbezogen (vgl. Hintergrund-Presseinformation Nr. 66 vom 28.9.2005):Die registrierte Arbeitslosigkeit hat im September um 79.000 auf 4.650.000 abgenommen (West: 33.000 auf 3.134.000; Ost: 46.000 auf 1.516.000). Ohne den statistischen Effekt hätte die Arbeitslosenzahl bundesweit um 147.000 abgenommen. Zwar ist im September eine deutliche Abnahme der Arbeitslosigkeit üblich, denn nach Ferienende stellen Unternehmen wieder verstärkt Arbeitskräfte ein. Aber der um den Sondereffekt bereinigte Rückgang war merklich stärker als im Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Gegenüber dem Vorjahr gab es bundesweit 393.000 Arbeitslose mehr (West: +432.000; Ost: 39.000). Die Zunahme des Vorjahresabstands erklärt sich allein daraus, dass die bisher fehlenden Daten für die Optionskommunen eingerechnet wurden. Das Saisonbereinigungsverfahren errechnet für den September einen Anstieg der Arbeitslosigkeit um 39.000. Dieses Plus erklärt sich allein aus dem Sondereffekt der Einbeziehung von Daten aus den Optionskommunen. Ohne diesen Effekt wäre die Arbeitslosigkeit saisonbereinigt um 22.000 gesunken. Die günstige Entwicklung der Sommermonate hat sich fortgesetzt. Neben weniger Arbeitslosmeldungen aus Erwerbstätigkeit oder nach Schule/Studium war auch der zunehmende Einsatz von Arbeitsgelegenheiten von Einfluss.Die Zahl der Erwerbstätigen im Inland nahm im August nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes saisonbereinigt um 36.000 zu. Ein wichtiger Grund hierfür war weiterhin die Ausweitung der Arbeitgelegenheiten. Nicht saisonbereinigt erhöhte sich die Erwerbstätigkeit um 65.000 auf 39,03 Millionen. Gegenüber dem Vorjahr waren es 113.000 Erwerbstätige mehr. Ausschlaggebend für dieses Plus waren vor allem Existenzgründungen, die Ausweitung von Zusatzjobs und geringfügiger Beschäftigung, sowie ein zunehmender Pendlersaldo mit dem Ausland. Die Beurteilung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wird durch Korrekturen der Hochrechnungen erschwert. Bis zum März, dem letzten Monat mit gesicherten Werten, hat sie sich saisonbereinigt deutlich verringert. Auf Basis der hochgerechneten Werte von April bis Juli errechnen sich weitere saisonbereinigte Abnahmen, die zuletzt wieder etwas stärker ausfallen. Die Hochrechnung für den Juli ergibt 26,01 Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, 402.000 weniger als vor einem Jahr.Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenzahl belief sich in Deutschland für den August auf 3,99 Millionen, die Erwerbslosenquote auf 9,3 Prozent.Das Stellenangebot entwickelt sich weiter positiv. Der Bestand an gemeldeten Stellen ist im September saisonbereinigt um 25.000 gestiegen. Zum großen Teil beruht dies auf den Angeboten für Arbeitsgelegenheiten. Aber auch die ungeförderten Stellenangebote, die stärker die Marktentwicklung widerspiegeln, haben zugenommen. Im September betrug das Plus 17.000. Nicht saisonbereinigt gab es 467.0000 Stellenangebote, 198.000 mehr als vor einem Jahr. Darüber hinaus können die Fachkräfte der Agenturen für Arbeit auch auf Stellen für Freiberufler und Selbstständige sowie von Arbeitgebern eingestellte Angebote in der Jobbörse und auf Firmenwebseiten veröffentlichte Angebote zugreifen. Nach Untersuchungen des IAB können die Arbeitsagenturen somit Arbeit suchenden Menschen für fast die Hälfte des gesamtwirtschaftlichen Stellenangebots Vermittlungsvorschläge unterbreiten.

Freitag, August 26, 2005

BAG: Zeugniskorrektur

Bindung des Arbeitgebers an einen Zeugnistext

Jeder Arbeitnehmer kann bei der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber ein qualifiziertes Zeugnis verlangen. Entspricht das erteilte Zeugnis nach Form und Inhalt nicht den tatsächlichen und rechtlichen Anforderungen, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Berichtigung des Zeugnisses. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein "neues" Zeugnis auszustellen. Bei der Erstellung dieses Zeugnisses ist der Arbeitgeber an den bisherigen, vom Arbeitnehmer nicht beanstandeten Zeugnistext gebunden. Eine Ausnahme greift nur für den Fall ein, dass dem Arbeitgeber nachträglich Umstände bekannt werden, die die Leistung oder das Verhalten des Arbeitnehmers in einem anderen Licht erscheinen lassen.
Die klagende Arbeitnehmerin hatte das ihr erteilte Zeugnis wegen eines Rechtschreibfehlers und einer falschen Angabe ihres Geburtsortes dem Arbeitgeber mit der Bitte um Korrektur zurückgereicht. Das zunächst als "stets einwandfrei" bezeichnete Verhalten der Klägerin beurteilte die beklagte Stiftung in dem berichtigten Zeugnis nunmehr nur als "einwandfrei". Das hat die Klägerin nicht hingenommen. Ihre Klage hatte vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht Erfolg. Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat diese Entscheidungen bestätigt.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04 -
Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 27. Januar 2004 - 3 Sa 1898/03 -

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Ludwig Georg Braun, Chef des Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) forderte ggü. der Zeitung "Die Welt": "Ich bin dafür, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall in den ersten beiden Tagen keine Lohnfortzahlung erhalten." Trotz des niedrigen Krankenstandes würden die Unternehmen durch die Lohnfortzahlung jährlich mit annähernd 30 Mrd. Euro belastet.

Donnerstag, Juli 07, 2005

BAG: Kündigung wg. Internet in Arbeitszeit

Pressemitteilung Nr. 43/05

Fristlose Kündigung wegen privater Nutzung des Internets während der Arbeitszeit

Auch wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung nicht ausdrücklich verboten hat, verletzt der Arbeitnehmer mit einer intensiven zeitlichen Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Das gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer auf Internetseiten mit pornographischem Inhalt zugreift. Diese Pflichtverletzung kann ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein. Ob die Kündigung in einem solchen Fall im Ergebnis wirksam ist, ist auf Grund einer Gesamtabwägung der Umstände des Einzelfalls festzustellen.

Der Kläger war seit 1985 bei der Beklagten als Schichtführer mit Aufsichtsfunktionen in einer Chemischen Fabrik beschäftigt. Er arbeitete in Wechselschicht mit einer Pausenzeit von einer Stunde je 12-Stunden-Schicht. Im Jahre 2002 schaltete die Beklagte den Zugang zum Internet für den Betrieb frei. Nachdem der Betriebsleiter einen erheblichen Anstieg der Internetkosten bemerkt hatte, stellte der werkseigene Ermittlungsdienst fest, dass in der Zeit von September bis November 2002 von den Schichtführerzimmern aus auf Internetseiten ua. mit pornographischem Inhalt zugegriffen worden war. Die Beklagte hat dem Kläger eine private Nutzung des Internets in dem genannten Zeitraum von insgesamt 18 Stunden einschließlich 5 Stunden für ein "Surfen" auf pornographischen Seiten vorgeworfen. Mit Schreiben vom 20. Dezember 2002 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis des Klägers außerordentlich, hilfsweise ordentlich zum 31. März 2003. Der Kläger hat Zugriffe auf das Internet - auch während der Arbeitszeit - eingeräumt und geltend gemacht, er habe das Internet höchstens für ca. 5 - 5,5 Stunden privat genutzt. Davon habe er allenfalls 55 - 70 Minuten Seiten mit pornographischem Inhalt aufgerufen. Von dem Verbot der Beklagten, auf Internetseiten mit pornographischem Inhalt zuzugreifen und entsprechenden Warnhinweisen habe er keine Kenntnis gehabt.
Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben.

Die Revision der Beklagten hatte Erfolg. Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Das Landesarbeitsgericht wird aufzuklären haben, in welchem zeitlichen Umfang der Kläger seine Arbeitsleistung durch das Surfen im Internet zu privaten Zwecken nicht erbracht und dabei seine Aufsichtspflicht verletzt hat, welche Kosten dem Arbeitgeber durch die private Internetnutzung entstanden sind und ob durch das Aufrufen der pornographischen Seiten der Arbeitgeber einen Imageverlust erlitten haben könnte. Sodann ist je nach dem Gewicht der näher zu konkretisierenden Pflichtverletzungen gegebenenfalls zu prüfen, ob es vor Ausspruch der Kündigung einer Abmahnung bedurft hätte und ob unter Berücksichtigung der langen Beschäftigungsdauer des Klägers und des unter Umständen nicht klaren Verbots der Internetnutzung zu privaten Zwecken eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses unverhältnismäßig ist.

Bundesarbeitsgericht,
Urteil vom 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz,
Urteil vom 12. Juli 2004 - 7 Sa 1243/03 -